So läuft es aus der Ferne
- Video-BesichtigungEin Nachbar, die Hausverwaltung oder wir selbst mit dem Schlüssel: Wir gehen per Video durch alle Räume, auch Keller und Dachboden.
- Festpreis und AuftragSie bekommen das Angebot per E-Mail und unterschreiben digital. Dazu brauchen wir eine Kopie Ihres Nachweises als Erbe oder eine Vollmacht.
- FundstückeWas persönlich oder wertvoll sein könnte, legen wir beiseite. Sie bekommen Fotos und eine Liste und sagen uns, was wir Ihnen schicken.
- ÜbergabeWir übergeben die leere, besenreine Wohnung an den Vermieter oder die Hausverwaltung und schicken Ihnen das Protokoll mit Fotos.
Wer beauftragen darf
Eine Wohnung räumen lassen darf, wer über den Nachlass verfügen kann: die Erben gemeinsam oder einer mit Vollmacht der anderen, ein Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker. Wir legen eine Kopie des Nachweises zur Akte. Das schützt Sie und uns.
Die Mietwohnung kündigen
Erben können den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB), meist drei Monate. Die Räumung legen wir so, dass die Wohnung rechtzeitig vor dem Ende der Frist leer ist. Welche Schritte sonst anstehen, steht in unserer Checkliste nach einem Todesfall.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit unter Erben oder Fragen zum Mietvertrag hilft ein Anwalt oder der Mieterverein.