K&M Übergabe

Eine Wohnung auflösen, ohne anzureisen

Viele Erben wohnen hunderte Kilometer entfernt. Sie brauchen dafür nicht zu kommen: Wir besichtigen per Video, räumen, sichern die Erinnerungsstücke und übergeben die Wohnung an den Vermieter.

So läuft es aus der Ferne

  1. Video-BesichtigungEin Nachbar, die Hausverwaltung oder wir selbst mit dem Schlüssel: Wir gehen per Video durch alle Räume, auch Keller und Dachboden.
  2. Festpreis und AuftragSie bekommen das Angebot per E-Mail und unterschreiben digital. Dazu brauchen wir eine Kopie Ihres Nachweises als Erbe oder eine Vollmacht.
  3. FundstückeWas persönlich oder wertvoll sein könnte, legen wir beiseite. Sie bekommen Fotos und eine Liste und sagen uns, was wir Ihnen schicken.
  4. ÜbergabeWir übergeben die leere, besenreine Wohnung an den Vermieter oder die Hausverwaltung und schicken Ihnen das Protokoll mit Fotos.

Wer beauftragen darf

Eine Wohnung räumen lassen darf, wer über den Nachlass verfügen kann: die Erben gemeinsam oder einer mit Vollmacht der anderen, ein Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker. Wir legen eine Kopie des Nachweises zur Akte. Das schützt Sie und uns.

Die Mietwohnung kündigen

Erben können den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB), meist drei Monate. Die Räumung legen wir so, dass die Wohnung rechtzeitig vor dem Ende der Frist leer ist. Welche Schritte sonst anstehen, steht in unserer Checkliste nach einem Todesfall.

Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit unter Erben oder Fragen zum Mietvertrag hilft ein Anwalt oder der Mieterverein.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Alles andere klären wir bei der Besichtigung.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Wir brauchen den Schlüssel und Ihre schriftliche Beauftragung. Während der Räumung erreichen Sie uns telefonisch, am Ende bekommen Sie das Übergabeprotokoll mit Fotos jedes Raums per E-Mail.
Was passiert mit Dokumenten, Fotos und Wertsachen?
Wir legen alles beiseite, was persönlich oder wertvoll sein könnte: Ordner, Briefe, Fotoalben, Schmuck, Bargeld, Schlüssel. Sie bekommen es mit einer Liste zurück. Nichts davon wird entsorgt oder behalten.
Brauche ich einen Erbschein?
Wer eine Wohnung räumen lässt, muss darüber verfügen dürfen. Das sind die Erben, gemeinsam oder mit Vollmacht der anderen, ein Nachlasspfleger oder ein Betreuer. Wir legen eine Kopie des Nachweises zur Akte. Oft reicht ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine Vollmacht.
Wie wird bezahlt?
Per Überweisung, die Zahlungsbedingungen stehen im Angebot. Den Lohnanteil weisen wir auf der Rechnung aus. Räumen wir Ihre eigene Wohnung, Ihren Keller oder helfen beim Umzug, können Sie davon 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Für die Wohnung eines Verstorbenen gilt das in der Regel nicht; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Schicken Sie uns ein paar Fotos.

Für eine erste Einschätzung reichen Fotos der Räume. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie nach der Besichtigung, vor Ort oder per Video.

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