K&M Übergabe

Seniorenumzug: verkleinern und die alte Wohnung übergeben

Vor dem Umzug in eine kleinere Wohnung oder ins Heim steht die Frage, was mitkommt. Wir nehmen uns Zeit dafür, bringen die Möbel ins neue Zuhause und räumen den Rest.

Was wir übernehmen

  • Gemeinsam aussortieren, in Ruhe und ohne Druck
  • Transport der ausgewählten Möbel ins neue Zimmer
  • Aufbau von Bett, Schrank und Lampen
  • Räumung der alten Wohnung, Spenden an Sozialkaufhäuser
  • Besenreine Übergabe an den Vermieter, mit Protokoll

Zuschuss der Pflegekasse

Wer einen Pflegegrad hat, kann für einen Umzug, der die Pflege erleichtert, einen Zuschuss der Pflegekasse beantragen (wohnumfeldverbessernde Maßnahme, § 40 SGB XI). Fragen Sie vor dem Umzug bei der Pflegekasse nach. Wir stellen Ihnen dafür ein Angebot aus.

Für Angehörige

Oft organisieren Kinder den Umzug ihrer Eltern aus der Ferne. Sie bekommen das Angebot per E-Mail, Fotos vom Stand und am Ende das Protokoll. Ihre Eltern haben vor Ort eine feste Ansprechperson.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Alles andere klären wir bei der Besichtigung.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Wir brauchen den Schlüssel und Ihre schriftliche Beauftragung. Während der Räumung erreichen Sie uns telefonisch, am Ende bekommen Sie das Übergabeprotokoll mit Fotos jedes Raums per E-Mail.
Was passiert mit Möbeln, die noch gut sind?
Gut erhaltene Möbel und Hausrat geben wir an Sozialkaufhäuser weiter. Was sich verkaufen lässt, rechnen wir auf Wunsch auf den Preis an. Ehrlich gesagt ist das bei gebrauchten Möbeln heute selten viel.
Wie schnell können Sie räumen?
Die Besichtigung ist meist innerhalb von 48 Stunden möglich, auch per Video. Eine Wohnung räumen wir in der Regel an einem bis zwei Tagen, ein Haus an zwei bis vier Tagen. Den Termin legen wir im Angebot fest.
Wie wird bezahlt?
Per Überweisung, die Zahlungsbedingungen stehen im Angebot. Den Lohnanteil weisen wir auf der Rechnung aus. Räumen wir Ihre eigene Wohnung, Ihren Keller oder helfen beim Umzug, können Sie davon 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Für die Wohnung eines Verstorbenen gilt das in der Regel nicht; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Schicken Sie uns ein paar Fotos.

Für eine erste Einschätzung reichen Fotos der Räume. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie nach der Besichtigung, vor Ort oder per Video.

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