K&M Übergabe

Haushaltsauflösung mit Festpreis und Protokoll

Wir lösen ganze Wohnungen und Häuser auf, sortieren, entsorgen getrennt und übergeben besenrein. Was persönlich ist, bekommen Sie zurück.

Was zur Haushaltsauflösung gehört

  • Alle Räume einschließlich Keller, Dachboden, Garage und Balkon
  • Abbau von Möbeln, Lampen und Gardinenstangen
  • Sortieren: Fundstücke, Spenden, Verwertbares, Entsorgung
  • Getrennte Entsorgung an zugelassenen Anlagen, mit Wiegeschein
  • Besenreine Übergabe, Nägel und Dübel entfernt
  • Übergabeprotokoll mit Fotos jedes Raums

Wenn jemand gestorben ist

Die meisten Haushaltsauflösungen folgen auf einen Todesfall. Wir arbeiten ruhig und diskret, ohne Werbung am Fahrzeug vor der Tür, wenn Sie das möchten. Alles, was persönlich sein könnte, sortieren wir aus: Briefe, Fotos, Urkunden, Schmuck, Bargeld. Sie bekommen es mit einer Liste zurück.

Wenn Sie nicht anreisen können, läuft die Besichtigung per Video und die Übergabe an die Hausverwaltung oder den Vermieter. So läuft eine Auflösung aus der Ferne

Was es kostet

Der Festpreis hängt von der Menge, dem Stockwerk, den Tragewegen und dem Sortieraufwand ab. Eine 3- bis 4-Zimmer-Wohnung liegt meist zwischen 2.400 und 4.200 Euro, inklusive Entsorgung und Mehrwertsteuer. Alle Richtwerte

Häufige Fragen

Kurz beantwortet. Alles andere klären wir bei der Besichtigung.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Wir brauchen den Schlüssel und Ihre schriftliche Beauftragung. Während der Räumung erreichen Sie uns telefonisch, am Ende bekommen Sie das Übergabeprotokoll mit Fotos jedes Raums per E-Mail.
Was passiert mit Dokumenten, Fotos und Wertsachen?
Wir legen alles beiseite, was persönlich oder wertvoll sein könnte: Ordner, Briefe, Fotoalben, Schmuck, Bargeld, Schlüssel. Sie bekommen es mit einer Liste zurück. Nichts davon wird entsorgt oder behalten.
Was passiert mit Möbeln, die noch gut sind?
Gut erhaltene Möbel und Hausrat geben wir an Sozialkaufhäuser weiter. Was sich verkaufen lässt, rechnen wir auf Wunsch auf den Preis an. Ehrlich gesagt ist das bei gebrauchten Möbeln heute selten viel.
Brauche ich einen Erbschein?
Wer eine Wohnung räumen lässt, muss darüber verfügen dürfen. Das sind die Erben, gemeinsam oder mit Vollmacht der anderen, ein Nachlasspfleger oder ein Betreuer. Wir legen eine Kopie des Nachweises zur Akte. Oft reicht ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine Vollmacht.
Wie wird bezahlt?
Per Überweisung, die Zahlungsbedingungen stehen im Angebot. Den Lohnanteil weisen wir auf der Rechnung aus. Räumen wir Ihre eigene Wohnung, Ihren Keller oder helfen beim Umzug, können Sie davon 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Für die Wohnung eines Verstorbenen gilt das in der Regel nicht; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Schicken Sie uns ein paar Fotos.

Für eine erste Einschätzung reichen Fotos der Räume. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie nach der Besichtigung, vor Ort oder per Video.

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